Neu daran ist vor allem, dass es keine Ausnahmeregelung "wegen allgemeinem Interesse" mehr geben wird. Denn damit wurde in den Jahren der Baustopp immer wieder umgangen.
Ich erinnere mich, dass z.B. die Bebauung, die noch nicht einmal begonnen hat, des Streifens zwischen Autobahn und Landstrasse von Bahia Feliz bis San Agustín so genehmigt wurde.