Wenn man es genau ausdrücken will, zahlst du diese Summe nicht nur für 1 m3 Verbrauch. Es ist zwar korrekt, dass du effektiv nur 1 m3 verbraucht hast, jedoch wurde vor vielen Jahren ein (meiner Meinung nach unglücklich ausgedrückten "Mimimumverbrauch von 10 m3") der zu zahlen ist eingeführt, Daher rührt also die erste Summe von 19,65 Euro.
Das gravierenste in deiner Rechnung ist der Posten "Prorrateo Contador General". Damit zahlst du anteilmässig den Wasserverbrauch des Hauptzählers der Eigentümergemeinschaft der Anlage in der sich dein Haus befindet. Über diesen Zähler wird all jenes Wasser gezählt, welches nicht von den Zählern der einzelnen Häuser gezählt wird.
Dieser Posten muss irgendwann einmal, auf Antrag eurer Eigentümergemeinschaft, eingeführt worden sein, denn das Wasserwerk macht dies nicht von sich aus, sondern schickt normalerweise eine eigene Rechnung für den Verbrauch des Hauptzählers an die Eigentümergemeinschaft. Vor allem aber gab es damals als die meisten Anlagen Wasser bekamen diese Möglichkeit der Abrechnung nicht.
Nun wenn du dagegen was machen willst müsstest du einen Beschluss in eurer Eigentümergemeinschaft erreichen, dass der prorrateo des contador generals wieder rückgängig gemacht wird. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht meiner Kenntnis nach dafür aus, muss nicht einstimmig sein.
Danke für die ausführliche Erklärung!
Dachte mir schon, dass hier die comunidad mit drinhängt. Einen einfachen Mehrheitsbeschluss herbeizuführen wird sicher sehr sehr schwer zu verwirklichen sein.
Na ja, zahlen wir halt zum einen die monatliche comunidad und nochmals den anteilmäßigen Wasserverbrauch.
fio
Wenn wir davon ausgehen, dass in der Eigentümergemeinschaft alles korrekt läuft, dann sollten eigentlich keine Nachteile für die Eigentümer entstehen, da keine eigene Rechnung für das Wasser der Eigentümergemeinschaft existiert (der Verbrauch wird ja direkt in den einzelnen Rechnungen der Eigentümer belastet). Das bedeutet, dass in den Jahreskosten der Eigentümergemeinschaft keine Wasserkosten drin sind und daher sollte die Umlagen die die Eigentümer an die Comunidad zahlen natürlich geringer sein als in einem Fall, wo in der Comunidad noch Wasserkosten drin sind.
Kleines Schema:
Wasser wird durch Comunidad bezahlt:
-Höhere Umlage an die Comunidad
-Geringere Wasserrechnung von der Elmasa
Wasser wird auf die Einzelzähler umgelegt und daher durch jeden einzelnen Eigentümer gezahlt:
- Geringe Umlage an die Comuniad
- Höhere Wasserrechnung von der Elmasa
Haste wieder recht. Werd mir heute mal die Protokolle der Eigentümerversammlung der letzten zwei, drei Jahre und natürlich die versch. Ausgabenposten anschauen. Vielleicht findet sich ja was.
fio
Dann liege ich mit 1,79 Euro für die "Prorrateo Contador General" ja reichlich günstiger.
Gesamt-RE für 2 Monate 13,91 Euro.
Fio so gleicht sich alles wieder aus
Bei dem Preis hast du aber den Residententarif, fio könnte selbst ohne den Prorrateo nie auf diese Summe kommen. Er hätte immer zumindest 20 Euro, da er keinen Residententarif hat.Zitat von Rosi
Apropos einfacher Mehrheitsbeschluss. Hier ein Beispiel wie einfach es sein kann (ein bisschen an den Haaren herbeigezogen aber möglich):Zitat von fio
Eine Anlage mit 200 Bungalows, Eigentümerversammlung beginnt in 2. Einberufung (mindest. eine halbe Stunde nach der 1. angesetzt), Von 200 Eigentümer nur 3 anwesend oder vertreten = Einfacher Mehrheitsbeschluss bei 2 Pro-Stimmen.
das eine Generalversammlung aber überhaupt rechtskräftig ist, müssen min. 25% der Eigentümer anwesend bzw. vertreten sein.
Ansonsten kann sie angefochten werden.
So ist es jedenfalls bei uns.
Das wäre wohl auch ein Witz wenn 2 Personen entscheiden könnten, was die restlichen 198 zu tun haben.
Es kann durchaus sein, dass in deiner Anlage Statuten existieren, die etwas anderes, als das was im Gesetz steht festgelegt haben (Obwohl ich mir das in den seltensten Fällen vorstellen kann).
Insofern wäre es interessant, wenn du den betreffenden Artikel einscannst und hier reinstellst.
Sollten keine Statuten existieren, wäre es interessant, auf welchen Paragraphen des Gesetzes sich die Personen, die die Eigentümergemeinschaft vertreten, beziehen.