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Thema: spanisches arbeitsrecht

  1. #1
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    1

    spanisches arbeitsrecht

    kann mir mal jemand sagen wie das mit den spanischen arbeitsvertraegen jetzt so ist
    mit den fixvertraegen meine ich was muss der arbeitgeber zahlen um jemanden los zu werden und wo kann man sich hinwenden wenn es schwierigkeiten gibt

  2. #2
    Admin Avatar von felin
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    wenn meine Informationen noch zutreffen, kannst Du davon ausgehen, das die Abfindung bei einem Festvertrag etwa -pro Jahr gearbeitet- ca. ein Monatsverdienst sind.

    Hier die Adresse der Arbeits-Schiedsstelle:
    ARBEITSGERICHT - SCHIEDSSTELLE

    (SEMAC – Servicio de Mediación, Arbitraje y Conciliación)
    C./ Alicante, 1
    Vega de San José
    Las Palmas

    Telefon: 928 452 500

    Die SEMAC ist als Schiedsstelle die erste Anlaufstelle in Falle einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Ohne SEMAC ist kein Arbeitsprozess möglich.


    Öffnungszeiten: täglich von 8.30 bis 14.00 Uhr (meistens länger)

    Und hier noch die Adresse des Arbeitsgerichtes:
    Juzgado de lo Social
    Avda. Primero de Mayo, 12
    Las Palmas

    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr


    HINWEIS: der orange farbene Teil ist aus:
    http://www.boulevard-gran-canaria.co...tpage&Itemid=1

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Nun ich zähle mal ein paar Gründe auf die sein könnten und die jeweiligen Abfindungen:

    Tod, Invalidität des Arbeitgebers oder wenn er in Rente geht: 1 Monat
    Erlöschung der juristischen Personalität des Arbeitgebers: 20 Tage pro Jahr (max. 12 Monatsraten)
    Objektive Gründe: 20 Tage pro Jahr (max. 12 Monatsraten)
    Wirtschaftliche, organisatorische oder Produktionsgründe: 20 Tage pro Jahr (max. 12 Monatsraten)
    Höhere Gewalt: 20 Tage pro Jahr (max. 12 Monatsraten)
    Disziplinäre Entlassung, die danach als unberechtigt deklariert wird: 45 Tage pro Jahr (maximal 42 Monatsraten)
    Kündigung von Verträgen die zur Förderung der unbefristeten Arbeit abgeschlossen wurde (Wenn sie aus objektiven Gründen gekündigt werden und danach als unberechtigt deklariert werden: 33 Tage pro Jahr (maximal 24 Monatsraten)

    Die normale Anlaufstelle für einen Arbeitnehmer sind die Gewerkschaften. Die stellen einen Anwalt (erstmal kostenlos, kassiert dann Erfolgsprovision). Der Haken ist, dass mittlerweile die Gewerkschaften einen Mitgliedsbeitrag von, soweit ich weiss, einem Jahr im voraus verlangen. Solltest du in einer Gewerkschaft sein, dann bekommst du natürlich den Rechtsanwalt gestellt ohne die Jahresgebühr zu zahlen (Da du dann ja schon monatlich eingezahlt hast)

    Eine zweite Anlaufstelle ist eine Gestoria (natürlich nicht die, bei der deine Firma die Lohnsachen abwickeln lässt).

    Und die dritte Anlaufstelle ist ein Rechtsanwalt deiner Wahl.

    Ob man einfach so zum Schiedsgericht gehen kann um sich dort zu informieren, kann ich nicht sagen.

  4. #4
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Und wenn man es Schwarz auf Weiß möchte, ist diese Seite und die Lektüre sehr zu empfehlen!!!

    http://www.xenomoi.de/index.php/cat/c40_B-cher.html
    "El que nada sabe, de nada duda."

  5. #5
    Admin Avatar von felin
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    Meines Wissens ist die Schiedstelle noch immer die erste Anlaufstelle.
    Und keine Scheu.... Arbeiter haben durchaus gute Chancen ihr Recht zu bekommen, sofern man keinen Mist gebaut hat.

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