Das ganze liegt in den Persönlichkeitsrechten; die ja auch in der spanischen Verfassung (sowohl dogmatisch als auch organisch) hier als "das Recht auf´s eigene Bild" gewürdigt werden.
Aber das Recht auf das eigene Bild gilt nur in dem Zusammenhang, dass der Fotograf im Mittelpunkt seiner Handlung ganz gezielt die Person aufnimmt. Ob nun mit dem Vorsatz der Verwertung des Bildes oder nicht, dies unterliegt eindeutig einer juristischen Sanktionierung.
Steht dagegen ein anderes Motiv (keine juristische Person) in dem Vordergrund, ist es absolut legal dies auch zu verwerten. Siehe Beitrag von queru.
fio