muchas gracias senor felin :-)
muchas gracias senor felin :-)
de nada
So ganz am Rande, hatte neulich beim Einkauf meine Residencia im Auto vergessen, an der Kasse mit Karte bezahlt und konnte mich nicht ausweisen. Habe der Kassiererin den seit 15 Jahren abgelaufenen Personalausweis gezeigt und es ging
Sieht man hier nicht so eng
naja, Du wirst sie wahrscheinlich mit Deinen Augen so charmand verzaubert haben, daß sie den Unterschied nicht mehr erkannte :-))
ich lass mir auch nicht gern vorschreiben , was ich zu tun und lassen habe und kann auf solchen Papierkram gerne verzichten, jetzt kommt mein "aber"
was, wenn ich mal schuldig oder nicht, z. B. mit einen Unfall, polizei-einsatz, Gerichtsvorladung usw. mich nicht ausweisen kann? reagieren die span. Behörden dann auch so locker?
hat jmd noch ne info zu nicht eu-lern gefunden, die einen deutschen wohnsitz haben wegen residencia? dann könnt ich mir den weg zum gobierno mrg sparen..
@ thomas,
Du wirst doch gültige Ausweisdokumente von DE haben.
Dann ist alles kein Problem.
jetzt wieder,
bei unseren letzten aufenthalt im juni hab ich beim check in MUC schon zu hören bekommen :ihr Perso ist abgelaufen. unbedingt erneuern.
ich dachte, naja ich hab ja noch den Pass, Sch..... , der war auch abgelaufen, man erstaunlicherweise in DE drüberweg gesehen, ebenso wie in LPA
Laut Konsulat hier auf GC, ist ein Pass (DE) bis zu einem Jahr nach Ablauf nutzbar. Aber da würde ich mich bei spanischen Behörden nicht drauf verlassen.
Bin aber in Sevilla mit abgelaufenem Pass durch die Polizeikontrolle gekommen. Festland ist aber was anderes als hier.
@ schmendrik: Bei all Dingen bzgl. Niederlassung, Aufenthalt, Visapflicht spricht man meines Wissens nach in den Geetzestexten Europas immer von der Staatsangehörigkeit. Ich meine daher, dass es es nur darauf ankommt und es keine Rolle spielen wird, dass man in einem anderen EU-Mitgliedsland eine Aufenthaltsgenehmigung hat.
Auf jeden Fall ist eins klar: Kroatische Staatsbürger dürfen sich in der Europäischen Union (also auch hier) ohne Visa 3 Monate aufhalten.
Das entnehme ich dem Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...01R0539:DE:NOT
Morgen, der Link für das Formular Residenz ist nicht mehr aktiv. Hat jemand einen anderen Link, für den nötigen Vordruck?