In D würde ich ihn zu einem versierten Strafverteidiger schicken. Der Rat kann auf dem Inselchen nur derselbe sein. Also: Ab zum Anwalt, aber bitte vorher informieren und nicht zum erstbesten Advokaten, der irgendwo gerade sein Schild vor die Tür gezimmert hat.

Mit Anschwärzen des vermeintlichen Mittäters hat das weinig bis nichts zu tun. Die beiden (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) sind ja schließlich keine Diebes- oder Räubergesellen, die sich einvernehmlich auf gleicher Ebene zusammengeschlossen haben. Der Arbeitnehmer sitzt immer am kürzeren Hebel. Entweder er spielt die Melodie mit, die der wirtschaflich stärkere Arbeitgeber vorgibt oder darf sich nach einem neuen Job umschauen. Da hat der einzelne Arbeitswillige wenig Spielraum, siehe in D der 400 € Missbrauch. In vielen Branchen geht der darüber hinausschießende Teil in bar auf die Hand.

Und ob auf den Arbeitnehmer Nachzahlungen nach spanischem Recht zukommen, kann nur ein entsprechend Rechtskundiger mit der nötigen Sicherheit beantworten. Evt. trifft die Verantwortlichkeit für Nachzahlungen auch ausschließlich den Hauptprofiteur der konkreten Vorgehensweise, nämlich den Arbeitgeber.