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Thema: RESIDENCIA

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  1. #1
    Aktivist Avatar von zapp
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    Also in meinem Schreiben heisst es woertlich:
    Al incluirse usted en el regimen de residencia permanente para miembros de la EU y otros estados sobre la entrada en españa y su permanencia, sin necesidad de tarjeta de residencia ,se procede al archivar su caso. No obstante si interesaria usted obtener dicha tarjeta podra personarse en la subdelegacion del gobierno ,,,bla bla bla .

    So und seither verwende ich dieses Schreiben ueberall wo die Vorlage der Residencia verlangt wird , letztmalig kuerzlich bei der nun schon 4. Verlaengerung des Reisepasses , oder zur Ausstellung einer EORI fuer den Zoll, fuer unsere tarjetas de transporte und andere amtliche Stellen wo sie in Regelmaessigkeit gebraucht wird ,Eine aehnliche Regelung hab ich uebrigens in Nicaragua., also wie gesagt versteh ich das Theater nicht, eine gleiche Regelung muesste zumindest fuer andere als Unternehmer taetige moeglich sein.Nur fragt mich nicht wie das gemacht wurde ,da es eine damalige Mitarbeiterin fuer mich erledigt hat.

    Zapp

  2. #2
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen was du da für ein Dokument hast, aber ich bin mir sehr sicher, dass es im Jahr 1988 noch keine Residencia permanente gab, zumindest für EU-Bürger nicht, keine Ahnung ob man vielleicht, sofern man mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet war, bereits damals ein Recht darauf hatte. Auch ein Unternehmer musste alle 5 Jahre eine neue Residencia machen, für Angestellte gab es damals nur eine Residencia wenn sie genug Geld zur Verfügung hatten um dem spanische Staat nicht auf der Tasche zu legen. Die damals noch notwendige Arbeitsgenehmigung gab es praktisch nur für Unternehmer nicht aber für Arbeiter und Angestellte. Solche Anträge wurden regelmässig abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem spanischen Arbeitsmarkt genug Personal für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst ab ca. 1992 gelockert.

    Anhand dieses Textes:
    Zitat Zitat von zapp Beitrag anzeigen
    Al incluirse usted en el regimen de residencia permanente para miembros de la EU y otros estados sobre la entrada en españa y su permanencia, sin necesidad de tarjeta de residencia ,se procede al archivar su caso. No obstante si interesaria usted obtener dicha tarjeta podra personarse en la subdelegacion del gobierno
    sieht es aus als wäre das Papier eine Antwort an dich auf einen Antrag zur Residentenkarte den du stelltest.
    Wenn du mir sagen würdest, dass dieses Papier nur ein paar Jahre alt ist dann könnte ich mir diesen Text vorstellen aber nicht wenn das Schreiben auf 1988 datiert ist.


    Zitat Zitat von zapp Beitrag anzeigen
    So und seither verwende ich dieses Schreiben ueberall wo die Vorlage der Residencia verlangt wird , letztmalig kuerzlich bei der nun schon 4. Verlaengerung des Reisepasses , oder zur Ausstellung einer EORI fuer den Zoll, fuer unsere tarjetas de transporte und andere amtliche Stellen wo sie in Regelmaessigkeit gebraucht wird
    Das funktioniert wahrscheinlich deshalb, da auf dem Schreiben deine NIE Nummer draufsteht und die genannten Stellen sich damit zufrieden geben.

  3. #3
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen was du da für ein Dokument hast, aber ich bin mir sehr sicher, dass es im Jahr 1988 noch keine Residencia permanente gab, zumindest für EU-Bürger nicht, keine Ahnung ob man vielleicht, sofern man mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet war, bereits damals ein Recht darauf hatte. Auch ein Unternehmer musste alle 5 Jahre eine neue Residencia machen, für Angestellte gab es damals nur eine Residencia wenn sie genug Geld zur Verfügung hatten um dem spanische Staat nicht auf der Tasche zu legen. Die damals noch notwendige Arbeitsgenehmigung gab es praktisch nur für Unternehmer nicht aber für Arbeiter und Angestellte. Solche Anträge wurden regelmässig abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem spanischen Arbeitsmarkt genug Personal für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst ab ca. 1992 gelockert.

    Anhand dieses Textes:

    sieht es aus als wäre das Papier eine Antwort an dich auf einen Antrag zur Residentenkarte den du stelltest.
    Wenn du mir sagen würdest, dass dieses Papier nur ein paar Jahre alt ist dann könnte ich mir diesen Text vorstellen aber nicht wenn das Schreiben auf 1988 datiert ist.



    Das funktioniert wahrscheinlich deshalb, da auf dem Schreiben deine NIE Nummer draufsteht und die genannten Stellen sich damit zufrieden geben.
    Klar die erste residencia galt 2 jahre die nachfolgenden jeweils 5 Jahre und danach gabs dieses Papier.
    Ach ja, und nicht nur die genannten Stellen geben sich damit zufrieden sondern ALLE Aemter und Banken , allerdings selbstverstaendlich in Verbindung mit gueltigem Pass ,soweit man mich nicht persoenlich kennt. Und ja ich bin zwar mit einer Spanierin verheiratet allerdings hat sie beide Staatsangehoerigkeiten .

  4. #4
    Insider Avatar von Residentin
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    Ja Norbert, denke auch, dass ihr dann die Karte bekommt. Ich war vom Zeitpunkt her wahrscheinlich zu früh dran, da ich die Adresse ändern lassen habe. Mal sehen was in 5 Jahren ist..

  5. #5
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Auch ein Unternehmer musste alle 5 Jahre eine neue Residencia machen, für Angestellte gab es damals nur eine Residencia wenn sie genug Geld zur Verfügung hatten um dem spanische Staat nicht auf der Tasche zu legen. Die damals noch notwendige Arbeitsgenehmigung gab es praktisch nur für Unternehmer nicht aber für Arbeiter und Angestellte. Solche Anträge wurden regelmässig abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem spanischen Arbeitsmarkt genug Personal für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst ab ca. 1992 gelockert.
    Angestellter war ich nie ,allerdings zu Anfang Geschaeftspartner und Teilhaber.

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