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Thema: KFZ-Versicherung: nicht eingetragener Fahrer

  1. #1
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    KFZ-Versicherung: nicht eingetragener Fahrer

    Dies ist eine Fortführung der Diskussion aud dem Thread "Leben auf Gran Canaria"
    Ich hab jetzt diesen neuen Thread aufgemacht, weil er sich schon zu sehr vom ursprünglichen Thema entfernt hat. Die Frage ist, inwiefern sich eine Versicherung am Lenker regressieren kann, wenn er einen Unfall verschuldet und nicht als berechtigter FAhrer eingetragen ist.

    Zitat Zitat von blandowhj Beitrag anzeigen
    Allerdings gibt es in Deutschland Verträge, die es nicht erlauben, dass ein anderer als der Eingetragene das Auto fahren darf. Fährt ein anderer und es passiert ein Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung zwar in Anbetracht des Unfallopfers, nimmt jedoch den Halter/Versicherungsnehmer in Regress.
    Dass der Versicherer Regressforderungen stellen kann ist außer Streit. Es geht allerdings um die Höhe. Und da gibt's Horrorgeschichten wie "die Versicherung kann sich in voller Höhe regressieren" etc. Das stimmt definitiv nicht.

    Selbst bei Alko-Unfällen ist der Regress (in D - s. § 5 Abs 3 KfzPflVV) mit 5.000 Euro begrenzt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten aus dem Versicherungsvertrag ist der Regress nach § 6 Absatz 1, 2 KfzPflVV auf 2.500,00 Euro beschränkt. Das dürfte die Maximalsumme sein, die ein Versicherer verlangen kann. Üblicher Weise wird meines Wissens eine Pönale von einer Jahresprämie verlangt.

    Wie schon im ursprünglichen Posting geschrieben, werd ich mir nochmal meine Versicherungsbedingungen genau ansehen und berichten, was betr. nicht eingetragenem Fahrer dort drinnen steht.

    Aber vielleicht kann ja auch einer derjenigen, die hier schon gepostet haben seine eigenen Bedingungen durchlesen...

  2. #2
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    Hab jetzt was gefunden: bei der Zurich España rechts das PDF "Preguntas frecuentes seguro auto".

    Da steht auf Seite 12:

    ¿Puede conducir mi vehículo mi hijo siendo yo el tomador y conductor habitual?

    Si puede conducir tu vehículo, pero si lo hace habitualmente te recomendamos que lo incluyas como segundo conductor, si no lo hace habitualmente está cubierto pero Zurich queda facultada para aplicar una franquicia técnica.
    Also: darf mein Sohn mit meinem Auto fahren, wenn ich Versicherungsnehmer und eingetragener Fahrer bin?
    JA, er darf das Auto fahren aber wenn er das regelmäßig tut empfehlen wir ihn als zweiten Fahrer eintragen zu lassen da - wenn das nicht abgedeckt ist - Zurich einen Selbstbehalt verlangen kann.

  3. #3
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    Ich weiß ja nicht wie alt dein Sohn ist, nur wenn er unter 25 ist kann es Probleme geben. In Deutschland sind oft Fahrer unter 21 Jahren ausgeschlossen, hier in Spanien sind es 25 Jahre. Erkundige dich bitte diesbezüglich bei deiner Versicherung.

  4. #4
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    Zitat Zitat von trendhure Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht wie alt dein Sohn ist, nur wenn er unter 25 ist kann es Probleme geben. In Deutschland sind oft Fahrer unter 21 Jahren ausgeschlossen, hier in Spanien sind es 25 Jahre. Erkundige dich bitte diesbezüglich bei deiner Versicherung.
    Sorry, bitte RICHTIG lesen: das ist ein Zitat eines Prospektes der Versicherung das ich für diejenigen, die nicht spanisch können freundlicher Weise übersetzt habe.
    Ich hab die enstprechende Quelle sogar verlinkt, aber vielleicht ist es zu mühsam, diesen Link anzuklicken, bevor man seine Weisheiten von sich gibt.
    Ich versteh wirklich nicht, warum hier jeder - ohne zu verstehen um was es geht - seinen Senf dazu geben muss.

    Liebe trendhure ich weiß, Dich trifft meine Kritik die so manche hier angeht jetzt alleine, aber irgendwann ist es einfach zu mühsam immer freundlich zu bleiben, wenn diverse Gerüchte , Unwahrheiten und Halbwahrheiten gepostet werden und man sich um sachliche Klärung bemüht.
    Es ist ja nicht so, dass ich allwissend bin, manches weiß ich wirklich, bei anderen Themen mach ich mir halt manchmal (obwohl ich bei Gott genug zu tun hab) die Mühe und recherchiere gründlich.
    Und wenn dann nach stundenlanger Recherche solche Antworten kommen, ja, dann geht mich schon mal die Hutschnur hoch...

    Trotzdem: Frohe Weihnachten

  5. #5
    Admin Avatar von felin
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    Nun, es sollte eigentlich kein Problem sein genaue Infos zu bekommen.
    Nach Weihnachten werde ich mit meiner Versicherung die verschiedenen Punkte abklären.
    Unter anderem dann mal auch wie es aussieht wenn ein Resident sein hier gemeldetes Fahrzeug einen Familienangehörigen, der zum Urlaub hier ist, fahren lässt.

  6. #6
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Das wäre in der Tat wirklich wissenswert. Ich wollte auch mit Kumpel seinem Auto umhergurken, jedoch sagte sein Agent, so einfach ist das nicht und wir sollten es sein lassen. Aber konkrete Nachweise kann ich jetzt NICHT erbringen. Aber schön, wenn du dann was mitteilen kannst.
    "El que nada sabe, de nada duda."

  7. #7
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    Eine Versicherung kann maximal nachträglich eine andere Tarifeinstufung vornehmen, aber die Schauergeschichten von nicht versichert etc. stimmen einfach nicht. Auch wenn irgendein Versicherungsagent sowas behaupten sollte. Wenn, dann soll er die gesetzliche Grundlage nennen.

    Die gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist kein rein spanisches (und schon sicher kein regionales) Thema und die Rahmenbedingungen dazu können nur in einem nationalen Gesetz, das mit EU-Recht in Einklang ist, festgelegt werden.

    Was Versicherungen in den letzten Jahren versuchen ist, durch spezielle Merkmale (Alter, Standort des KFZ etc.) das Risiko besser einzuschätzen und bei geringerem Schadensrisiko Rabatte zu geben.
    Das ist dann in besonderen Versicherungsbedingungen festgelegt. Keinesfalls kann eine Versicherung von sich aus Leistungsbefreiungen für gewisse Szenarien in den Bedingungen festlegen, die vom Gesetzgeber nicht festgeschrieben sind.

  8. #8
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Ich bin ja nicht so weit gegangen und sagte, dass kein Versicherungsschutz besteht, Selbstverständlich besteht dieser. Jedoch bleibt die Frage ja im Raum, ob man bedenkenlos das Auto seines Feundes nehmen könnte, oder ob es im Schadenfall zu Problem kommen kann. Sicherlich hängt das auch mit der eigenen Police zusammen, je nachdem, welche AGBs denen zu Grunde liegen. Ich wäre froh, wenn Felin dann Licht ins Dunkle bringen kann. Zumindest geistert dass schon seit Jahren als Gerücht herum. Und dass will doch niemand, oder? Schaun wir, was bei rauskommt.
    "El que nada sabe, de nada duda."

  9. #9
    Admin Avatar von felin
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    werde ich machen.
    Es würde mich wundern wenn alles so ganz egal bei dem Versicherungsschutz wäre.
    Ich bin selbst bei der Zurich und der Agent meinte damals, es wäre sinnvoller das Fahrzeug auf Namen meiner Frau laufen zu lassen und mich als Fahrer eintragen zu lassen. Also müsste da ja ein Unterschied sein.
    Aber ich halte mich solange raus, bis ich genaueres weiß.

  10. #10
    Admin Avatar von felin
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    So, der 1. Punkt sollte schon mal geklärt sein....
    Sofern der "Fremdfahrer" in die selbe Risikogruppe fällt, ist es unproblematisch.
    Junge Fahrer im Alter von 25-27 und im Besitz des Führerscheins kürzer als 2 Jahren, fallen in die höchste Risikogruppe.
    Sollte also ein Versicherungsnehmer älter sein und sein Fahrzeug einem jungen Fahrer überlassen, zahlt die Versicherung nicht für Schäden die entstehen.

    http://www.motorpasion.com/respuesta...guro-problemas

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