Hallo zusammen,
mir wurde gerade erzählt, dass die Promillegrenze jetzt bei 0,0 läge. Das soll sich vor kurzem geändert haben. Stimmt das?
Fröhlich Wolfgang
Hallo zusammen,
mir wurde gerade erzählt, dass die Promillegrenze jetzt bei 0,0 läge. Das soll sich vor kurzem geändert haben. Stimmt das?
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ab 1.1.2014, soviel ich weiß, und bei erwischt werden wird es teurer, irgendwo las ich von 1500 € bei Überschreiten von 0,5 Promille
>>a quien Dios quiere le premia con agua y un vida en La Palma<<
Comprendes hat es geschrieben.
http://www.comprendes-grancanaria.de...f-auf-130-kmh/
Gruß
chico
Nungut, da steht überall nur was von 0,5 Promille. Ich habe aber was von 0,0 gehört. Das würde dann aber einem Komplettverbot von Alkohol für Autofahrer entsprechen. Nen gewissen Restalkohol hat man ja doch ziemlich lange.
Gestern hat ein Kellner am Nachbartisch etwas von 0,3 Promille erzählt.
Geändert von Michl (15.10.2013 um 14:31 Uhr) Grund: Schreibfehle
Stimmt beides nicht. Die Geldstrafe wird von 500 Euro auf 1000 Euro erhöht: Hier die offzielle Bekanntmachung der Verkehrsbehörde über die geplanten Änderungen: http://www.dgt.es/was6/portal/conten...Prensa0257.pdf
Nur nochmal zur allgemeinen Info, damit man nicht meint, mit den 1000 Euro ist es immer abgetan:
Sofern die Alkoholwerte über 0,60 mg/l Atemalkohol oder 1,2 gr/l Blutalkohol ist es nicht mehr mit einer administrativen Geldsanktion getan, denn ab diesen Werten muss sich strafrechtlich vorm Richter verantworten.
Auch das kann man gleich noch zur weiteren Info hinzufügen:
Wer den Alkohol- oder Drogentest verweigert muss in Zukunft ebenfalls statt 500 Euro 1000 Euro zahlen.
Am besten don´t Drink and Drive , dann braucht man sich über Konsequenzen auch keine Gedanken machen.
" Nehmt mich so wie ich bin , den anders gibt´s mich nicht!!"
Die 1000 Euro Geldstrafe des in Bearbeitung befindlichen Gesetzes wurde abgeschwächt: Diese Strafe soll nun nur für jene gelten, die einem Promillewert der doppelt so hoch ist wie der gesetzliche maximale Wert, sowie für jene die sich weigern eine Promilletest zu machen und jene die rückfällig wurden (Die innerhalb der unmittelbar zurückliegenden 12 Monate bereits wegen einer Alkoholfahrt bestraft wurden).
Für alle anderen bleibt es bei den 500 Euro.