Die 1000 Euro Geldstrafe des in Bearbeitung befindlichen Gesetzes wurde abgeschwächt: Diese Strafe soll nun nur für jene gelten, die einem Promillewert der doppelt so hoch ist wie der gesetzliche maximale Wert, sowie für jene die sich weigern eine Promilletest zu machen und jene die rückfällig wurden (Die innerhalb der unmittelbar zurückliegenden 12 Monate bereits wegen einer Alkoholfahrt bestraft wurden).
Für alle anderen bleibt es bei den 500 Euro.