Hallo liebe Freunde,
nachdem meine Frühpension durch ist, möchte ich gerne einen Zweitwohnsitz in Playa del Ingles begründen und die meiste Zeit des Jahres
dort verbringen.
Mein Mann hält hier in Berlin die Stellung in unserer gemeinsamen Wohnung.
Muss ich mich dann auch bei den spanischen Behörden anmelden?
Ist es besser wenn ich mich als Resident anmelde?
Was bedeutet die 180 Tage-Frist?
Ich hoffe hier gibt es einige erfahrene Mitglieder die mir ein paar Tipps geben können :-)
Danke und viele Grüße,
Uwe