Nee war schon richtig, nur der Käufer der die 3% einbehalten und ans Finanzamt abführen muss benutzt das Mod. 211 und gibt dem Verkäufer wenn bezahlt eine Kopie.
Der Verkäufer (Steuerausländer) benutzt dann das Modell 210 um den Gewinn oder Verlust zu deklarieren und zieht sich darin den mit dem Mod. 211 gezahlten Betrag ab.