Wer bereits in die Zukunft gebucht hat, könnte ebenfalls in Schwierigkeiten kommen https://www.morgenpost.de/berlin/art...n-muessen.html
Wer bereits in die Zukunft gebucht hat, könnte ebenfalls in Schwierigkeiten kommen https://www.morgenpost.de/berlin/art...n-muessen.html
Wer direkt gebucht und bereits bezahlt hat, kann Probleme bekommen, falls sie in die Insolvenz gehen. Wer pauschal eine Reise bestehend aus Flug + Hotel über einen Veranstalter gebucht hat, ist aus dem Schneider, da der Veranstalter in der Pflicht ist, für den Transport auf die Insel zu sorgen.
Aber erst mal abwarten, ob sich ein neuer Fall Air Berlin abzeichnet. Noch ist nichts entschieden.
Scheint sich was zu tun https://www.aerotelegraph.com/german...e-finanzierung
Auch bei einer Pauschalreise kann es trotz Reiseveranstalter zu unangenehmen Problemen für einen selbst kommen, z.B. schlechtere Flugzeiten bei Ersatzairline, anderer Flugtag, geänderter Flughafen oder gar Storno der Reise, weil kein Ersatzflug geboten werden kann. Man muss zwar dies nicht alles so ohne weiteres hinnehmen, aber ärgerlich ist es auf jeden Fall. Und bei Nur-Flug ist bei einer Insolvenz das Geld futsch und fraglich, ob man aus der Insolvenzmasse überhaupt etwas zurück bekommt. Genauso kann der Rückflug plötzlich storniert werden und man muss sich selbst und auf eigene Kosten darum kümmern, wieder nach Hause zu kommen.
Tja , bleibt abzuwarten wie lange das noch gut geht
Für mich klingt das so ein wenig nach Sterben auf Raten
Pleite seit vergangener Nacht. Alle Flüge natürlich gestrichen.
Info für Selbstbucher/Individualtouris laut ZDF:
Wie kommen Germania-Passagiere nach Hause?
Selbstbucher/Individualtouris
Die deutschen Fluggesellschaften wollen nach eigenen Angaben dabei mithelfen, dass im Ausland gestrandete Passagiere zurück nach Deutschland geflogen werden können. Für diejenigen Germania-Fluggäste, die keine Pauschalreise gebucht haben und nun ihren Rückflug verlieren, wollen sie verfügbare Sitzplätze zu Sonderkonditionen anbieten. Daran beteiligen sich die Lufthansa und die weiteren Fluglinien des Konzerns Austrian Airlines, Swiss und Eurowings sowie die Charterfluggesellschaft Condor und Tuifly. Betroffene Passagiere sollten sich direkt an die Fluggesellschaften wenden.
Pauschalreisende
Wenn gebuchte Flüge nicht stattfinden, haben Reisende laut EU-Fluggastrechteverordnung prinzipiell immer Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung. Wie diese Sicherung greift, unterscheidet sich aber teils erheblich. Gut sieht es für Pauschalreisende aus, die über einen Veranstalter ein Paket aus Flug und Hotel gebucht haben. Sie können sich an den Reiseunternehmer wenden, der sich um einen Ersatzflug kümmern muss. Die Veranstalter sind verpflichtet, sich gegen Insolvenzen abzusichern. Auch bei Flugbuchungen über Reisebüros wird meist auf Pauschalreisenkontingente zurückgegriffen, die gegen Insolvenzen versichert sind.
Quelle: ZDF - https://www.zdf.de/nachrichten/heute...ttung-100.html
Das fand ich heute im Finanztipp und ist für Herrschaften relevant, die direkt bei Germania gebucht haben:
Falls Sie den Flug mit Kreditkarte gezahlt haben, können Sie ein „Chargeback“-Verfahren auslösen. Das dient dazu, ungerechtfertigte Buchungen zurückzuholen. Visa und Mastercard zählen ausdrücklich Insolvenzen dazu. Wenden Sie sich an Ihre Bank, nicht an die Kreditkartenfirma. Die hält ein Formular fürs Chargeback vor.
Allerdings müssen Sie für ein Chargeback in der Regel nachweisen, dass Sie versucht haben, das Geld vom Reisevermittler oder von Germania zurückzukriegen. Mindestens benötigen Sie eine Mitteilung, dass Ihr Flug nicht stattfindet.
Im Fall der Insolvenz von Air Berlin wissen wir von mehreren Kunden, bei denen das Chargeback geglückt ist. Zumindest wenn sie direkt bei der Airline gebucht hatten. Dass Fluggäste später aus der Insolvenzmasse entschädigt werden, ist hingegen eher unwahrscheinlich.
Viel Glück
das geht aber nur, wenn die Buchung nicht allzulang zurückliegt
Wie sieht es denn mit dem Sepa-Verfahren aus? Hier bevollmächtige ich die Fluggesellschaft den Betrag vom Konto abzubuchen = Lastschrift. Und für das Rückrufverfahren gibt es -wenn auch zeitlich begrenzt - ein Rückrufrecht!!