Das ist ja ebenfalls, was man leicht missverstehen kann. Obiges gilt ausschließlich bei Ankunft in einer touristischen Unterkunft auf den Kanaren. Dies wurde von der kanarischen Regierung so entschieden und gilt damit.
Aber für international Einreisende gilt zunächst:
Auch wenn die kanarische Regierung dazu per BOC etwas anderes entschieden hat. Über Außengrenzen samt Flughäfen etc. hat die kanarische Lokalregierung aber gar kein Bestimmungsrecht, wie TC 490 hier schon erklärte. Daher ja all die Missverständnisse.