Laut dem "Kanarischen obersten Gericht" sind die nächtlichen Ausgangssperren und innerspanischen Reisebeschränken (betrifft nur Spanier und Residenten) seit dem Ende des Alarmzustandes null und nichtig. Es handelt sich hier um Beschränkungen der Grundrechte und dafür müsste es eine gesetzliche Grundlage geben, die aber zur Zeit nicht existiert. (Angeführt wurde Artikel 122)

Anm.: Dieser Post dient ausschließlich der Information, ob ich das richtig oder falsch finde steht auf einem anderen Blatt...