Nicht ganz, es ist auch möglich Resident in Spanien zu sein ohne sein Welteinkommen in Spanien versteuern zu müssen. Als Resident kann/muss man sich sogar schon ab 3 Monaten Aufenthalt anmelden - das hat also nicht zwingend etwas mit der Steuerpflicht zu tun, wird aber gerne als starkes Indiz gewertet. Eine Doppelbesteuerung in Bezug auf die Einkommensteuer gibt es nicht, das ist u. a. durch das Deutsch-Spanische Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.