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Thema: Aufenthaltsstatus auf den Kanaren

  1. #11
    Insider
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    #Moganpueblo Nach dem spanischen Gesetz muss man sich bei mehr als 90 Tagen ununterbrochenem Aufenthalt (kurze Abwesenheit rechnet hier mit!), also nach 3 Monaten bei seiner Gemeinde anmelden (Empadronamiento); ist man dann Resident? wenn ja, welcher Art, auch steuerlicher?

  2. #12
    Tourist
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    Empadronamiento hat keinerlei Auswirkungen auf den steuerlichen Status, bringt aber z. B. das Recht zur Teilnahme an kommunalen Wahlen sowie an verschiedenen Fortbildungsmöglichkeiten mit sich und bedeutet finanzielle Zuschüsse für die Gemeinde, in der man sich gemeldet hat. Die "Residencia" im klassischen Sinne gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr, ich meinte damit die Registrierung im Ausländerregister der Policia Nacional. Das entspricht dem verwaltungstechnischen Wohnsitz, aber nicht zwingend dem steuerlichen - und hier sind die besagten 183 Tage relevant (nicht 3 Monate, sorry).

    Es ist aber möglich z.B. den verwaltungstechnischen Wohnsitz im Spanien zu haben, nicht aber den steuerlichen Wohnsitz. Bei Letzterem kommt es nicht allein auf die 183 Tage an, sondern auf den realen Lebensmittelpunkt (wo wohnt der Ehepartner, wo gehen die Kinder zur Schule, etc.). Es ist also möglich, dass man auch länger als 183 Tage im Jahr in Spanien ist, das Welteinkommen aber dennoch in Deutschland versteuert wird. Allerdings entbindet das nicht davon, dass Tätigkeiten in Spanien (auch Homeoffice für eine Firma in Deutschland) für die entsprechenden Zeiträume in Spanien zu versteuern sind. Hier gibt es aber einige Grauzonen. Eine Doppelbesteuerung soll aber entsprechend der oben genannten Regel vermieden werden, das Doppelbesteuerungsabkommen hat also Vorrang vor kollidierenden allgemeinen nationalen Gesetzen.

  3. #13
    Insider
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    #MoganPueblo den letzten Ausführungen pflichte ich bei, bis auf die Aussage des viertletzten Satzes. Genau da beginnen die praktischen Probleme. Sprichst du hier Lex Beckham an?

  4. #14
    Insider Avatar von Reisebär
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    Das was MoganPueblo sagt:
    Zitat Zitat von MoganPueblo Beitrag anzeigen
    .........
    Es ist aber möglich z.B. den verwaltungstechnischen Wohnsitz im Spanien zu haben, nicht aber den steuerlichen Wohnsitz. Bei Letzterem kommt es nicht allein auf die 183 Tage an, sondern auf den realen Lebensmittelpunkt (wo wohnt der Ehepartner, wo gehen die Kinder zur Schule, etc.). Es ist also möglich, dass man auch länger als 183 Tage im Jahr in Spanien ist, das Welteinkommen aber dennoch in Deutschland versteuert wird. ............
    ist dann ja im Prinzip auch das was in Deutschland gilt, dass man die 183 Tage Aufenthalt überschreiten kann, ohne steuerlich resident zu werden.

    So weit war ich mit meinen bekannten auch schon, dass die gesagt haben, dass es in der EU so wäre, aber eben die Kananren wegen Freihandelszone , als autonome Gemeinschaft hier vom nationelen Recht abweichende Gesetze geschaffen habe.
    Das ist es, was mich so unsicher macht.
    Denn die spanische Steuergesetzgebung kenne ich nicht.
    Ich weiß nicht, ob Madrid auch hier, wie bei anderen Gesetzen, den autonomen gemeinschaften die Möglichkeit lässt, da ihr eigenes Süppchen zu kochen.

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