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Thema: Mieten oder kaufen

  1. #21
    Insider Avatar von Reisebär
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    Ist es vielleicht dieses Gesetz?
    https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-7046

  2. #22
    Insider
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    Vielen Dank @ felin & Reisebär

    Diese ellenlange Beschreibung ist noch viel schlimmer als in DE unser "Beamtendeutsch".

    Ganz kurz zusammengefasst:
    geht es darum, -ich schreibe mal- um den "Grenzverlauf" der Grundstücke, Häuser, Wohnungen und Flächen, und wie diese zu bewerten sind.

    Zur optischen Darstellung mal ein Beispiel am "Parque Monte Carlo" in PdI.

    Screenshots vom "Gebietsinformationssystem SIT" VOR dem Gesetz:

    Anhang 9554

    Im Bild enthalten ist ein blauer Punkt, -nach dem Öffnen- wird der Status der Registrierungsidentifikation zu den Farben der Punkte beschrieben, es gibt sie in blau, gelb, rot oder grün, verteilt im gesamten Ort, zu jedem einzelnem Gebäude / Grundstück ist eine Farbe eingetragen.

    Ein Screenshot NACH dem Gesetz:
    Anhang 9555

    Auf dem Bild sind rechts zwei Grundstücke grün schraffiert. Leider finde ich im gesamten Gesetzestext keine Beschreibung über deren Bedeutung !
    Ich vermute, dass diese zwei Grundstücke noch zu "überarbeiten" sind.

  3. #23
    Insider
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    Zitat Zitat von ein Gast Beitrag anzeigen
    Ich suche schon etwas länger das "Gesetz 13/2015", diese Gesetzesgrundlage wurde ja zur Kennzeichnung der Gebäude im Stadtentwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" eingesetzt.
    Festgestellt habe ich, dass Du dich bestens mit einer Gesetzessuche auskennst evtl. hast Du bessere Möglichkeiten dieses Gesetzt 13/2015 zu finden ?
    Kann es sein, dass du das Gesetz 2/2013 vom 29. Mai meinst? So wie z.B. hier in einem Grundbuchauszug steht:

    Anhang 9489

    Anhang 9490

    Anhang 9491

  4. #24
    Insider
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    Hola TC 490

    Vielen Dank für den Grundbuchauszug, diesen habe ich kurz überflogen. Es könnte eine Erklärung zu dem von mir erwähnte "Gesetz 13/2015" sein !?

    Ich werde mich in den nächsten Tagen etwas näher damit beschäftigen !
    Vermutlich sind aber die zwei grün schraffierten Grundstücke in meinem oben genannten Beispiel "Anhang 955"
    vom "Parque Monte Carlo", noch zu einer Abgabe bzw. Überprüfung der in deinem "Anhang Nr.9490" genannten Gesetz 2/2013 Absatz V + VI verpflichtet !???

    Mit all den ganzen Gesetzen die im Grundbuchauszug aufgeführt werden, damit will ich mich auch nicht weiter beschäftigen !

    Lt. Stadtwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" wird darin immer das "Gesetz 13/2015" genannt.

    Mein Hinweis war ja nur als Tipp gedacht, dass man sich diesen Plan -vor Kaufvertragsabschluss- ansehen sollte.

    Denn in dem Stadtentwicklungsplan sind -wie man in meinen Screenshot mit Häusern vom "Parque Monte Carlo" erkennen kann- die Häuser unterschiedlich gekennzeichnet, und dass gibt doch einen Anlass zu einer Nachfrage beim Grundbuchamt, was diese Kennzeichnung zu bedeuten hat.
    Egal wo man sich ein Haus / Bungalow o.Ä. zum Erwerb ausgesucht hat.

    Vielen Dank, damit will ich dieses Thema "Gesetz 13/2015" auch beenden.

  5. #25
    Inselfan
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    Nettes Hallo zusammen
    Mal eine Frage an die Experten hier .
    Ist es auf den Canaren auch bei Langzeitmiete (1 jahr oder eben mehr )möglich sich dort ganz normal mit festem Wohnsitz anzumelden .
    Es geht mir ja darum wenn wir in Holland verkaufen brauche oder will ich ja trotzdem eine feste Meldeadresse haben .
    Danke für die Infos

  6. #26
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von doncamillo Beitrag anzeigen
    Nettes Hallo zusammen
    Mal eine Frage an die Experten hier .
    Ist es auf den Canaren auch bei Langzeitmiete (1 jahr oder eben mehr )möglich sich dort ganz normal mit festem Wohnsitz anzumelden .
    Es geht mir ja darum wenn wir in Holland verkaufen brauche oder will ich ja trotzdem eine feste Meldeadresse haben .
    Danke für die Infos
    Sicher geht das. Aber dazu musst du deine NIE beantragen, wenn noch nicht vorhanden, und auch die Residencia.
    Das ist für Anmeldung fester Wohnsitz uumgänglich. Wenn ich dich richtig verstehe, wird das dann ja dein einziger Wohnsitz.
    Die NIE kannst dur vorab schon beim spanischen Konsulat in Hiolland beantragen.
    Dann mietest du hier eine Wohnung, gehst mit der NIE und dem Mietvertrag zum Rathaus der Gemeinde um dich dort anzumelden (nennt sich Empadronamiento) und mit der Bescheinigung und NIE hier zur Policia Nacional und meldest deine Residencia an. Ist eigentlich recht simpel.

  7. #27
    Inselfan
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    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Sicher geht das. Aber dazu musst du deine NIE beantragen, wenn noch nicht vorhanden, und auch die Residencia.
    Das ist für Anmeldung fester Wohnsitz uumgänglich. Wenn ich dich richtig verstehe, wird das dann ja dein einziger Wohnsitz.
    Die NIE kannst dur vorab schon beim spanischen Konsulat in Hiolland beantragen.
    Dann mietest du hier eine Wohnung, gehst mit der NIE und dem Mietvertrag zum Rathaus der Gemeinde um dich dort anzumelden (nennt sich Empadronamiento) und mit der Bescheinigung und NIE hier zur Policia Nacional und meldest deine Residencia an. Ist eigentlich recht simpel.


    Herzlichen Dank für die Info ,ja wenn wir das so machen ist es der einzige feste Wohnsitz

  8. #28
    Insider
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    U.a. Steuerrecht und Krankenversicherung beachten.

  9. #29
    Inselfan
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    Zitat Zitat von Wolfgang K Beitrag anzeigen
    U.a. Steuerrecht und Krankenversicherung beachten.

    Steuerrecht als normaler Mieter und Rentner ???
    Krankenkasse ???

  10. #30
    Insider
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    fester Wohnsitz ES fordert da einiges ab

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