Im Moment lese ich an allen Ecken und Enden vom neuen EU-Erbrecht. Hat sich damit schon mal jemand beschäftigt? Meistens wird es hier natürlich aus spanischer Sicht betrachtet. Tendenziell scheint es mir aber so, dass es günstiger ist, wenn man Erbschaftssteuer in Deutschland zahlt, da es recht hohe Freibeträge etc gibt.
Wenn Eltern in Deutschland leben und die Kinder in Spanien, müsste jetzt eigentlich das deutsche Erbrecht greifen? Der spanische Fiskus und die spanischen Erbschaftssteuern sollten somit für die Kinder auf Gran Canaria egal sein, oder?
Sollten die Eltern sich dann doch entscheiden, den Lebensabend auf GC zu verbringen müssten diese im Testament bestimmen, dass das deutsche Erbrecht angewendet werden soll?
Die neue Regelung gilt ab 17.08., wenn ich es jedoch richtig sehe, kann man die Regel auch später ins Testament aufnehmen. Nur sollte man es natürlich machen, bevor man stirbt, also sinnvollerweise auch bevor man evtl. auswandert.

Hier ein Link zu dem Thema:
http://www.spanien.diplo.de/Vertretu...u-2012-15.html

Schöne Grüsse