Große Überraschung bei Verlängerung der Residencia
Wollte heute meine Residencia verlängern lassen und zu meiner großen Überraschung wollte der Beamte von mir meinen Arbeitsvertrag sehen oder den Nachweis einer privaten Krankenversicherung und Einkommen von mindestens 425 EUR/ Monat!
Den Arbeitsvertrag hab ich natürlich nicht immer in der Tasche und hab den Beamten darauf hingewiesen, dass mir nach 5 Jahren als EU-Bürger ohnedies ein Daueraufenthaltsrecht in Spanien zusteht - und zwar ungeachtet meines sozialen Status. Nachdem er hartnäckig geblieben ist hab ich nach der Rechtsgrundlage gefragt. Lt. seiner Aussage ist das das BOE vom 24. April 2012 also ganz neu. Hier der Link http://www.boe.es/boe/dias/2012/04/2...-2012-5403.pdf, Seite 32 „Artículo 7. Residencia superior a tres meses...“
Dort ist mEn sehr schwammig formuliert, dass man nur Aufenthaltsrecht von länger als 3 Monaten hat, wenn man Einkommen nachweisen kann.
Die Auslegung des Oficina de Extranjeros steht jedenfalls in fundamentalem Wiederspruch zu Richtlinie 2004/38/EG Z.17 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...77:0123:DE:PDF), -> Daueraufenthaltsrecht (Es gilt daher, für alle Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die sich gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen fünf Jahre lang ununterbrochen in dem Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben und gegen die keine Ausweisungsmaßnahme angeordnet wurde, ein Recht auf Daueraufenthalt vorzusehen.)
Das Konsulat ist bereits informiert und leitet den Sachverhalt an die Botschaft in Madrid weiter, mit der Bitte einer offiziellen Stellungnahme seitens Spaniens über die Verletzung geltenden EU-Rechts.
Nachtrag: die Links zu den PDF oben gehen scheinbar in firefox nicht auf, ev. rechte Maustaste und "speichern als"...)
Nachtrag 2 (WICHTIG!) - ich wusste ja, ich hab was vergessen:
Lt. dem Gesetz (Punkt 5) wird die Registrierung wieder VERPFLICHTEND!
5. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind verpflichtet, persönlich bei der Ausländerbehörde der Provinz, wo der oder Aufenthalt nehmen Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder, hilfsweise, auf die örtliche Polizeistation, an der Central Registry von Ausländern registriert. Ein solcher Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Einreise in Spanien gemacht werden, anschließend wird sofort ein Zertifikat der Registrierung, die den Namen, Nationalität und Adresse des Registranten, die NIE und Datum der Registrierung enthalten, erteilt.
Nur so nebenbei (hab ich bei meiner Recherche gefunden): auch die 10-jährige Befristung der Residencia nach den ersten 5 Jahren entspricht nicht EU-Recht.