Zitat von
TC 490
Obwohl du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst (Keine Ahnung wie jemand der ganz einfach nur ein Auto in Spanien anmelden will nun bei steuertechnischen Regelungen landet) kann ich an deinem Text zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur eins feststellen und zwar, dass man auch in diesem Bereich klar macht in welchem der beiden Länder eine Person als ansässig gesehen wird.
Klarer als diese paar Wörtchen „so gilt sie als nur in dem Staat ansässig“ kann man es eigentlich nicht ausdrücken.
Die Tatsache, dass die Finanzministerien beider Länder mögliche Zweifel die evtl. auftreten könnten, welchem der beiden Länder die Steuern aus dem Einkommen einer Person oder Firma zusteht, nicht im geringsten etwas mit den Meldegesetzen der Einwohner beider Länder zu tun hat.