Zitat Zitat von Stephan1 Beitrag anzeigen
nochmals: man kann meldetechnisch ( auch nicht "in der Art") gesehen keinen Zweitwohnsitz in Land B und Hauptwohnsitz in Land A eintragen.

Warum dies im "vereinten" Europa so ist weiß ich nicht, ist aber so.
Hilfreich wäre es entsprechende Gesetzliche Grundlagen anzugeben.

Fakt ist "man kann sich in Spanien und Deutschland anmelden. Hierzu einfach mal das "Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" lesen!