Hilfreich wäre es entsprechende Gesetzliche Grundlagen anzugeben.
Fakt ist "man kann sich in Spanien und Deutschland anmelden. Hierzu einfach mal das "Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" lesen!