Früher gab es eine Verpflichung einen Steuerrepräsentanten zu verpflichten auch wenn ein Nicht-Residenter nur 1 Immobilie hatte und diese nur selbst im Urlaub bewohnte und ergo auch keine Einnahmen dafür bekam.
Irgendwann einmal kam eine Norm raus in der es sinngemäss hiess: Jene Nicht-Residenten die nur 1 Immobilie in Spanien besitzen brauchen keinen Repräsentanten zu benennen wenn die Korrespondez an die Adresse dieser einen Immobilie geschickt wird.

Die aktuelle Fassung ist diese:
Existe obligación de nombrar representante en los siguientes casos:
· Cuando se disponga de un establecimiento permanente en España,
· Cuando para determinar la base imponible sujeta a tributación en España puedan deducirse determinados gastos,
· Cuando una entidad en régimen de atribución de rentas constituida en el extranjero realice una actividad económica en territorio español, y toda o parte de la misma se desarrolle, de forma continuada o habitual, mediante instalaciones o lugares de trabajo de cualquier índole, o actúe en él a través de un agente autorizado para contratar, en nombre y por cuenta de la entidad, y
· Cuando así se requiera por la Administración Tributaria.
· Cuando se trate de residentes en países o territorios con los que no exista un efectivo intercambio de información tributaria, que sean titulares de bienes situados o de derechos que se cumplan o se ejerciten en territorio español, excluidos los valores negociados en mercados secundarios oficiales.

(Artikel 10 des Nicht-Residenten-Steuer-Gesetzes (IRNR) Real Decreto Legislativo 5/2004)

Soweit das Gesetz des spanischen Staats.

Mir ist aber bekannt, dass z.B. das kanarische Finanzamt, für die Zahlung der anfallenden Steuer beim Kauf einer Immobilie durch einen Nicht-Residenten forderte, dass in der Notarurkunde ein Repräsentant in Spanien benannt wurde. Auf welche Norm die sich bezogen haben, hatte ich nie nachgeforscht. Ob dies heute noch der Fall ist, weiss ich auch nicht.

Also nehmen wir mal du hast 1 Immobilie die nie vermietet wird und du übst persönlich oder auch mittels einer Firma keine Geschäftstätigkeit auf GC aus, der Impuesto sobre transmisiones patrimoniales (6 od. 6,5%) für den Kauf deiner Immobilie sind bezahlt, dann solltest du keine Verpflichtung haben einen Steuerrepräsentanten beizubehalten.

Etwas blöd könnte sich die Absetzung des Representanten gestalten. Meine Erinnerung an damals sind: Wenn die Ernennung in einer notariellen Urkunde gemacht wurde, dann musss sie auch in einer notariellen Urkunde rückgängig gemacht werden. Wie das genau funktioniert, vor allem ob man das dem Repräsentanten mitteilen muss (ich vermute ja) und wenn ja wie. Aber sicher wird ein Notariat darüber Bescheid wissen wie das zu handeln ist. Wenn das klar ist, musst du noch zum Finanzamt, damit die den Repräsentanten aus dem Computer nehmen sonst geht evtl. Post weiterhin an ihn.