Hallo,
habe die weiteren Fragen und Antworten gelesen, doch das hilft mir bei meiner Sache nicht weiter,
denn meine Schwiegereltern wollen das Keyboard im Flieger mitnehmen und als Sperrgepäck aufgeben.
Was ist aber dann beim Zoll in Gran Canaria ?
Anbei noch mal meine Frage:
Meine Schwiegereltern möchten ein Keyboard für den 3 monatigen Aufenthalt mit nach Gran Canaria nehmen.
Was muss man hierbei hinsichtlich Zoll, Gebühren, Transport etc. beachten bzw. Deklarierung für den Zoll ?
Fallen hierbei überhaupt Gebühren an, da Sie es ja nicht dauerhaft einführen, sondern nur zum Hausgebrauch ?
Danke
Karsten
Einfach mitnehmen und aus dem Bereich der Gepäckausgabe hinausgehen... Bisher habe ich persönlich noch keine Zollkontrolle erlebt.
Stossfesten Case "Koffer" verpacken ;-) !
selbst auf das Gepäckband heben. Bei der Sperrgepäck-Ausgabe möglichst direkt von den Gepäckanhängern in Empfang nehmen.
Wird Wahrscheinlich gehandhabt wie Sportgeräte eigentlich.. Unproblematisch : Ohne Gewehr
Wie Kuehnetec Hinweist :
Gut wäre wenn die Quittung für Alle fälle in der Tasche hast, auch.. für den Rückflug.
Beste Grüsse
Hallo,
habe mit dem Hauptzollamt telefoniert.
Gran Canaria wird wie ein Drittland behandelt.
Nur für die Rückreise:
Auf der Seite www.zoll.de den Suchbegriff "0330" eingeben.
Man erhält die "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (VSF Z 08 34 Abs. 30)" im PDF Format.
Diese ist mit allen Waren die zum Eigengebrauch ausgeführt und wieder eingeführt werden sollen auszufüllen und
muss vom Zoll vorher bestätigt werden. (Zoll in der Nähe des Heimatortes oder am Flughafen)
Alternativ reicht bei dem Keyboard auch die Reisebestätigung mit aufgeführtem Sondergepäck und eine Rechnung aus Deutschland
für den Zoll und die Einreise nach Deutschland aus.
Für die Einfuhr (Mitnahme) nach Gran Canaria:
Auf den Karton/Verpackung oder auf einen Zettel schreiben, dass das Keyboard für private Zwecke und nur für den Hausgebrauch ist.
Keine "Gewerbliche" Nutzung !
Auch die Rechnung aus Deutschland für den Zoll in GC parat haben.
Hallo,
ich würde in jeden Fall wenn vorhanden einen Kaufbeleg mitführen.
Die canarischen Behörden am Airport werden sich für das Keyboard warscheinlich nicht interessieren.
Aber die Kontrollbeamten vom Zoll in D könnten misstrauisch werden bei der Einreise zurück in Deutschland und da wäre der Kaufbeleg schon von Vorteil.
Bei der Einreise aus den EU-Steuersondergebiet Kanarische Inseln wird schon mal die Reisefreimenge abgefragt und man könnte wenn man nicht die Herkunft des Keyboards belegen kann als Reisender erstmal zur Einfuhrumsatzsteuer verdonnert werden können und wenn man nicht freiwillig anmeldet im roten Ausgang dann wirds noch teuerer.
=plus 100% ZUSCHLAG!!!
Reisefreimengen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...reimengen.html
Ich würde einfach mal das zuständige Hauptzollamt kontaktieren und den Fall schildern:
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskue...hnis_node.html
Aber auch jeder Airport der Flüge zu den kanarischen Inseln und zu non EU Staaten anbietet hat eine Zolldienststelle die im Normalfall auch kontaktiert werden kann.
Eigentlich sind die Beamten dort immer auskuntsfreudig.
Mfg Andreas