@zapp: genau so wie Du es auf Deinem Papier stehen hast wäre es ja auch nach EU-Vorschrift richtig.
Denke, dass sich die Probleme auch nur dort ergeben, wo jemand nur eine abgelaufene Tarjeta de Residencia hat und diese verlängern will.
Das ist zumindest einmal (nach 5 Jahren) notwendig. Und dort wird das Gesetz rigoros angewendet.
Das neue Gesetz kennt auch bei den Behörden kaum jemand, auch die österr. Botschaft in Madrid und das Konsulat hier auf der Insel waren ahnungslos.

Und es ist zu hoffen, dass der spanische Gesetzgeber das nicht EU-konforme Gesetz in Kürze repariert.

Zum Thema "entsprechendes Einkommen": die Grenze wurde hier auf Gran Canaria - laut auswandern-grancanaria (http://www.auswandern-grancanaria.co...id=16&Itemid=6) - mit dem Mindestsatz der Sozialhilfe festgelegt,die EUR 425 betragen soll. Von Neueinwanderern wird dieser Nachweis sicher auch in Zukunft verlangt werden.

Konkret hätte man als 3 Monat Zeit hier Arbeit zu finden oder sich selbständig zu machen und entsprechendes Einkommen nachzuweisen. Mit einem Arbeitsvertrag bzw. Einkommensnachweis aus selbständiger Tätigkeit kann dann die Residencia beantragt werden.