In D. läuft es so ab. Anmeldung EWO mit Antrag auf "Aufenthaltserlaubnis". Dieser Antrag geht weiter zur zuständigen Ausländerbehörde. Diese schickt den "Wisch" dann zu. Direkt nach der Anmeldung beim EWO kann man zur Zulassungsstelle gehen und meldet das Auto an. Im Endeffekt nix anderes wie fritzlilein schreibt. Wie sich die Zulassungsstellen untereinander verständigen weiß ich allerdings nicht.