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Thema: RESIDENCIA

  1. #71
    Insider Avatar von Peace
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    Wie ist es denn dann mit Rentnern welche Ihre Bezüge aus ihrem Heimatland beziehen?
    LG
    Marion


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    Errare humanum est, in errore perseverare stultum. (Hieronymus)

  2. #72
    Insider Avatar von Waidpower
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    Ich geb Dir schon recht, das Gesetz ist eine nahezu wörtliche Abschrift des Art. 7, berücksichtigt allerdings nicht Kapitel IV (Recht auf Daueraufenthalt, S. 29 "Dieses Recht ist
    nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III geknüpft"!)
    Würde das Gesetz nur auf Neueinwanderer angewendet, wär's ok, aber nach meinen heutigen Erfahrungen wird es eben auch auf Residenten angewendet, die mehr als 5 Jahre hier leben.
    Und das steht - mit Verlaub - sehr wohl in Widerspruch zu geltenem EU-Recht.
    Ja, da gebe ich dir vollkommen recht. Hatte mich bisher noch nicht so genau damit beschäftigt.
    Seltsam ist auch, dass unter dem Titel der nationalen Gesundheit das Ausländerrecht behandelt wird.
    Das Daueraufenthaltsrecht müsste doch dort geregelt sein.
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  3. #73
    Gesperrt .
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    Zitat Zitat von Peace Beitrag anzeigen
    Wie ist es denn dann mit Rentnern welche Ihre Bezüge aus ihrem Heimatland beziehen?
    Kein Problem, die haben ja ein Einkommen

    @trendhure: als Selbständiger kannst Du anhand Deiner Steuererklärungen Einkommen nachweisen.

    Um nochmal zum Thema zu kommen:
    Es gibt innerhalb der EU - gemäß EU-Recht das in alle EU-Ländern so umzusetzen ist - sozusagen 3 "Stufen":
    Aufenthalt bis 3 Monate - damit gilt man als Tourist
    Ab 3 Monaten gilt man als Resident und hat lt. BOE 5403 v. 24.4.2012 sich unverzüglich bei der Ausländerbehörde registrieren zu lassen. Hier gilt auch (EU-Recht!), dass man nachweisen muß, dass man über genügend finanzielle Mittel verfügt um sich selbst zu erhalten (Arbeitsvertrag, Rente, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, monatliche Eingänge am Konto etc.)
    Nach fünf Jahren hat man automatisch Daueraufenthaltsrecht. Und genau dieses hat die spanische Regierung im neuen Gesetz "vergessen". Die weiter oben zitierte EU-Richtlinie sagt explizit, dass dieses Daueraufenthaltsrecht an KEINERLEI Bedingungen geknüpft ist.

    Meine Interpretation: der Wille der Gesetzgeber in Brüssel war, dass für jemanden, der seit 5 Jahren in einem anderen EU-Land lebt die soziale Obsorge von diesem Land zu leisten ist.
    Spanien hat halt darauf "vergessen" und möchte mit dem neuen Gesetz so viele potentielle Sozialfälle wie möglich rasch aus dem Land schaffen. Macht ja in Zeiten klammer Staatsfinanzen auch Sinn, aber rechtens ist es eben nicht.
    Geändert von paradisegarden (04.05.2012 um 00:47 Uhr) Grund: Ergänzung

  4. #74
    Na endlich, deutsche Sozialschmarotzer raus! Wurde auch Zeit.

  5. #75
    Gesperrt .
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    Um jetzt nicht nochmal meinen vorherigen Beitrag zu editieren schreib ich gleich einen neuen
    Zitat Zitat von kuehnetec Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Auch in Deutschland wurde im Dezember 2011 still und leise der Bezug von ALG2 für Zugewanderte aus der EU gestopt d.h es gibt auch für den EU Einwohner der nach D kommt erstmal kein ALG2 mehr.
    Somit gibt es keinen Anreiz mehr zum ALG2 Bezug nach D zu kommen.
    Die nennen das "Fürsorgeabkommen" d.h es gibt nur von dem EU Staat Unterstützungsleistungen wo man herkommt defakto ist damit die "Freizügigkeit" in der EU abgeschafft und man kann so ohne weiteres sich auch nicht zur arbeitssuche in ein anderes EU Land aufmachen.
    Hier liegt scheinbar ein Irrtum vor:
    Bereits im Jahr 2004 hat die EU (verweise nochmals auf die oben verlinkte Richtlinie) festgeschrieben, dass EU-Neuzuwanderer Einkommen nachweisen müssen um ein Aufenthaltsrecht von mehr als 3 Monaten zu erhalten. Wenn Deutschland bislang ALG2 für Neuzuwanderer bezahlt hat, dann war das eine freiwillige Leistung der Deutschen und keine Umsetzung von EU-Vorschriften.

    Dass es rundherum sozial kälter wird ist kein Wunder wenn man sich die Staatsfinanzen der Länder der westlichen Welt ansieht.

    Und jetzt nochmal zur Frage von Trendhure:
    Ich würde ganz einfach mit der alten Residencia hingehen und Verlängerung beantragen. Die Karte, die man jetzt bekommt heisst übrigens TIE (Tarjeta de Identificación de Extranjeros). Gültiger Personalausweis/Reisepass muss mitgebracht werden.
    Sollte der Beamte die Ausstellung verweigern um schriftliche Begründung ersuchen und sofort das Konsulat verständigen.
    Eine weitere Stelle die sich mit Behördenproblemen in anderen EU-Ländern beschäftigt ist SOLVIT (http://http://ec.europa.eu/solvit/si...t/index_de.htm) Auf der Webseite kann man eine Onlinebeschwerde - am besten bei der deutschen od. österr. Stelle - einbringen.

    Man kann natürlich auch den Arbeitsvertrag o.ä. mitbringen und sagen "geht mich nichts an, ich kanns ehh nicht ändern und sich irgendwann einmal wundern wenn einem das Gängelband der Behörden den Hals zuschnürt.

    Auch wenn das jetzt vielleicht manchen übertrieben erscheint, aber für unsere Freiheit und unsere Rechte MÜSSEN wir kämpfen und das bedingt manchmal auch, dass man nicht den bequemsten Weg geht.

  6. #76
    Insider
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    Zitat Zitat von Saramago Beitrag anzeigen
    Na endlich, deutsche Sozialschmarotzer raus! Wurde auch Zeit.
    Warum Deutsche Sozialschmarotzer es gibt auch welche die aus anderen Ländern kommen.

  7. #77
    Admin Avatar von felin
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Saramago Beitrag anzeigen
    Na endlich, deutsche Sozialschmarotzer raus! Wurde auch Zeit.
    Bitte mal um Auskunft, was Du alles als Sozialschmarotzer ansiehst.
    Sehr grenzwertig, dieser Spruch!

  8. #78
    sozialschmarotzer?????? ich glaube,um schmarotzer zu sein,müsste es doch auch sozialeleistungen geben,oder?
    mal ein simples beispiel,ich lebe seit 1971 auf GC,hab immer gearbeitet,aber durch krankheit wurde ich im jahr 2000 als zu 75% schwerbeschädigt eingestuft.
    damit fing eine echte elendsphase an,denn bis alle papiere geregelt waren und ich wieder etwas geld bekommen habe,ist fast ein jahr vergangen.
    überlebt habe ich nur,dank weniger freunde,die mir häufig mit lebensmitteln ausgeholfen haben und weil ich in meiner "guten zeit" eineneigene wohnung kaufen konnte.
    von Servicios sociales bekam ich einmal einen einkaufsgutschein für SPAR,über 100 euro.allerdings durfte ich nur reis,nudeln,haushaltsreiniger und wasser damit einkaufen!
    ich glaube,du solltest dich erstmal über sozialleistungen informieren,bevor du über sozialschmarotzer schreibst!!!!!
    finde deine aussage einfach nur indignante!!!!!!

  9. #79
    Gesperrt .
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    Zitat Zitat von Saramago Beitrag anzeigen
    Na endlich, deutsche Sozialschmarotzer raus! Wurde auch Zeit.
    Ich hab das eigentlich als Ironie verstanden

  10. #80
    Das war ziemlich deutlich Ironie, evtl. mit einem kleinen Schuß Sarkasmus. Nicht aufgeregt werden.

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