Hallo,
ich würde in jeden Fall wenn vorhanden einen Kaufbeleg mitführen.
Die canarischen Behörden am Airport werden sich für das Keyboard warscheinlich nicht interessieren.

Aber die Kontrollbeamten vom Zoll in D könnten misstrauisch werden bei der Einreise zurück in Deutschland und da wäre der Kaufbeleg schon von Vorteil.
Bei der Einreise aus den EU-Steuersondergebiet Kanarische Inseln wird schon mal die Reisefreimenge abgefragt und man könnte wenn man nicht die Herkunft des Keyboards belegen kann als Reisender erstmal zur Einfuhrumsatzsteuer verdonnert werden können und wenn man nicht freiwillig anmeldet im roten Ausgang dann wirds noch teuerer.
=plus 100% ZUSCHLAG!!!
Reisefreimengen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...reimengen.html

Ich würde einfach mal das zuständige Hauptzollamt kontaktieren und den Fall schildern:
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskue...hnis_node.html
Aber auch jeder Airport der Flüge zu den kanarischen Inseln und zu non EU Staaten anbietet hat eine Zolldienststelle die im Normalfall auch kontaktiert werden kann.
Eigentlich sind die Beamten dort immer auskuntsfreudig.

Mfg Andreas