Hallo,

habe mit dem Hauptzollamt telefoniert.
Gran Canaria wird wie ein Drittland behandelt.

Nur für die Rückreise:
Auf der Seite www.zoll.de den Suchbegriff "0330" eingeben.
Man erhält die "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (VSF Z 08 34 Abs. 30)" im PDF Format.
Diese ist mit allen Waren die zum Eigengebrauch ausgeführt und wieder eingeführt werden sollen auszufüllen und
muss vom Zoll vorher bestätigt werden. (Zoll in der Nähe des Heimatortes oder am Flughafen)
Alternativ reicht bei dem Keyboard auch die Reisebestätigung mit aufgeführtem Sondergepäck und eine Rechnung aus Deutschland
für den Zoll und die Einreise nach Deutschland aus.

Für die Einfuhr (Mitnahme) nach Gran Canaria:
Auf den Karton/Verpackung oder auf einen Zettel schreiben, dass das Keyboard für private Zwecke und nur für den Hausgebrauch ist.
Keine "Gewerbliche" Nutzung !
Auch die Rechnung aus Deutschland für den Zoll in GC parat haben.