Und zusätzlich limitiert auf maximal 1x täglich für 1 Stunde!
Im Gegensatz dazu sind die Ausgangszeiten für Erwachsene nicht auf 1 Stunde begrenzt, sie können die genehmigten Zeitfenster voll ausnutzen.
Sporttreibene ebenfalls das volle Zeitfenster, keine Begrenzung auf eine Distanz von einem Kilometer aber dürfen nicht den Bezirk verlassen.