Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
@felin
gibt es irgendwo auch Sonderbestimmungen?
So ist meine Frau über 70 ich unter. Da dürften wir normalerweise nur getrennt spazieren gehen, wegen der Zeiten.
Nun habe ich aber Pflegestufe 2 und meine Frau ist meine Pflegerin. Die muss mich also begleiten. Dann dürfte ich doch zu den Zeiten für mich gehen, und sie mich begleiten?
Oder wie siehst du das?
Bei Dir greift Artikel 5 Abs. b "Personen über 70 und Personen die Begleitung benötigen". Also die Zeiten 10:00h - 12:00h und 19:00h - 20:00h