Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
Bei Dir greift Artikel 5 Abs. b "Personen über 70 und Personen die Begleitung benötigen". Also die Zeiten 10:00h - 12:00h und 19:00h - 20:00h
Super, danke.
Habe mir das Boletin mal ausgedruckt und die Invaliden Dokumente.
Damit sind wir dann bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite.