Zitat von felin Bei Dir greift Artikel 5 Abs. b "Personen über 70 und Personen die Begleitung benötigen". Also die Zeiten 10:00h - 12:00h und 19:00h - 20:00h Super, danke. Habe mir das Boletin mal ausgedruckt und die Invaliden Dokumente. Damit sind wir dann bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite.
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